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Wie werden Beiträge zur Riester-Rente steuerlich behandelt?

Riester-Sparer müssen bei der Steuererklärung die Beiträge zur Riester-Rente in die Anlage AV (Altersvorsorge) eintragen. Der Beitrag ist vollständig steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig. In dieser Anlage werden sämtliche Beträge erfasst, die der freiwilligen Altersvorsorge dienen.