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Rentenversicherungen

Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung

Rentenversicherung mit staatlicher FörderungDie Menschen in Deutschland werden immer älter, die Zahl der Geburten stagniert seit Jahren und schon jetzt ist abzusehen, dass mit der heutigen staatlichen Rentenversicherung alleine die Menschen ihren gewohnten Lebensstil nicht mehr halten können. Deshalb ist die vorzeitige private Vorsorge immer wichtiger, da hier die finanzielle Lücke zwischen der staatlich gezahlten Rente und dem persönlichen Bedarf geschlossen werden kann.Neben den privaten Zusatzrenten, die während der Ansparphase alleine von den Versicherungsnehmern gestemmt werden, gibt es inzwischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung, auf die sowohl angestellte Arbeitnehmer als auch Freiberufler zurückgreifen können.

Riester-Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Angestellte

Die nach Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, benannte Riester-Rente ist eine staatlich bezuschusste private Altersvorsorge. Anspruchsberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld und ALGII-Empfänger, aber auch geringfügig Beschäftigte sowie Beamte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Diese 2001 geschaffene Zusatzrente besteht aus einer Kombination von Zulagen und Steuerfreiheit der Beiträge, so dass jeder davon profitiert, egal über welches Einkommen die Person verfügt. Die Riester-Förderung nutzt man über einen riestertauglichen Fonds- oder Banksparplan oder eine Rentenversicherung. Der Staat zahlt jährlich 154 Euro Grundzulage und für jedes Kind 300 Euro (bis 2007: 185 Euro) zusätzlich.Bei einem Ehepaar können beide separate Verträge abschließen, erhalten auch jeweils die Grundzulage, die Kinderzulage erhält aber nur einer von beiden.

Wer den Mindesteigenbetrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens leistet, erhält die volle Zulage. Dies sind aber momentan pro Jahr höchstens 2100 Euro. Die Einzahlungen der Sparer können von der Steuer im Folgejahr abgesetzt werden, dafür muss der Steuererklärung eine Bestätigung des Anbieters über den gezahlten Beitrag beiliegen. Zulagen werden von der Steuerersparnis abgezogen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, sollte daran denken, diese nach Möglichkeit bis zum Alter von 45 Jahren abzuschließen. Außerdem müssen sich Sparer darüber im Klaren sein, dass die komplette Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn im Alter der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler

Neben der Riester-Rente, die sich an rentenversicherungspflichte Arbeitsnehmer wendet, wurde mit der Rürup-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge geschaffen, die sich an Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende wendet, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Im Gegensatz zur Riester-Rente erhalten Sparer keine Zulagen, sondern lediglich steuerliche Vorteile. Mit Rürup werden allerdings höhere Beiträge gefördert als mit Riester. Konnten Kunden 2005 bereits 60 Prozent ihrer Beiträge von der Steuer absetzen, also maximal 12000 Euro für Singles und 24000 Euro für Ehepaare, werden es im Jahr 2025 volle 100 Prozent sein, also bis zu 20000 Euro für Singles und 40000 Euro für Ehepaare. Die Höhe der Rendite schwankt dabei und kann in Zeiten der Wirtschaftskrise auf ein Mindestmaß zurückfallen. Wollen Sparer aus dem Vertrag aussteigen, können sie zum einen den Anbieter wechseln oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Guthabens ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso wie bei Riester können Kunden mit diesen Verträgen bereits Geld angespart haben, das im Falle eines Bezugs von ALGII-Leistungen nicht angerechnet wird. Riester- und Rürup-Rente sind schließlich zum Ende der Laufzeit als monatliche Zahlung vorgesehen, das bei privaten Rentenversicherungen bisweilen noch mögliche Kapitalwahlrecht entfällt bei diesen Rentenverträgen.

Die Betriebliche Altersversorgung

Ein letztes vom Staat gefördertes Standbein ist die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer können dabei einen Teil ihres Gehaltes zur Altersvorsorge aufwenden und auf die Beteiligung des Arbeitgebers hoffen. Deshalb ist diese Form der Vorsorge vor allem für Menschen interessant, die einen sicheren Arbeitsplatz haben, auf dem sie längere Zeit bleiben wollen. Durch die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer außerdem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, weil sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers verringert. Auch hier gibt es kein Kapitalwahlrecht, sondern nur die monatliche Verrentung im Rentenalter.