Riester-Sparer müssen bei der Steuererklärung die Beiträge zur Riester-Rente in die Anlage AV (Altersvorsorge) eintragen. Der Beitrag ist vollständig steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig. In dieser Anlage werden sämtliche Beträge erfasst, die der freiwilligen Altersvorsorge dienen.
Autor: Nila Holtes
Wie man sich bettet, so liegt man. Bereits der Volksmund weiß um die Notwendigkeit, die Zukunft selbst mitzugestalten. Denn das Geld, das dann ausgegeben wird, muss heute verdient und angespart werden. Gerade nach dem Renteneintritt oder sogar einem Fall der Berufsunfähigkeit wäre der Betroffene dazu nämlich nicht mehr in der Lage.
Die Vorsorge für das Alter wird in Deutschland zu einem immer größeren Problem. Da immer weniger Kinder geboren werden und gleichzeitig die Lebenserwartung ansteigt, wird die Bevölkerung immer älter. Die Zahl der Erwerbstätigen geht daher im Vergleich zu der Zahl der Menschen im Ruhestand immer weiter zurück.
Die Riester-Rente, bei der Sparer für die private Altersvorsorge einen staatlichen Zuschuss erhalten, kann in Form einer klassischen Rentenversicherung, als Wohn-Riester oder auch als fondsgebundene Rente beziehungsweise Fondssparplan angespart und ausgezahlt werden.
Beim Thema private Altersvorsorge hat man als Verbraucher mehrere Möglichkeiten, sich Kapital für den Lebensabend anzusparen. So gibt es inzwischen nicht nur viele verschiedene Produkte wie Wertpapiere oder Sparkonten, sondern auch spezielle Versicherungen – wie beispielsweise die klassische Lebensversicherung.
Die Menschen in Deutschland werden immer älter, die Zahl der Geburten stagniert seit Jahren und schon jetzt ist abzusehen, dass mit der heutigen staatlichen Rentenversicherung alleine die Menschen ihren gewohnten Lebensstil nicht mehr halten können. Deshalb ist die vorzeitige private Vorsorge immer wichtiger, da hier die finanzielle Lücke zwischen der staatlich gezahlten Rente und dem persönlichen Bedarf geschlossen werden kann.