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Wie werden Beiträge zur Riester-Rente steuerlich behandelt?

Riester-Sparer müssen bei der Steuererklärung die Beiträge zur Riester-Rente in die Anlage AV (Altersvorsorge) eintragen. Der Beitrag ist vollständig steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig. In dieser Anlage werden sämtliche Beträge erfasst, die der freiwilligen Altersvorsorge dienen.

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Der beste Zeitpunkt zur Privatvorsorge

Wie man sich bettet, so liegt man. Bereits der Volksmund weiß um die Notwendigkeit, die Zukunft selbst mitzugestalten. Denn das Geld, das dann ausgegeben wird, muss heute verdient und angespart werden. Gerade nach dem Renteneintritt oder sogar einem Fall der Berufsunfähigkeit wäre der Betroffene dazu nämlich nicht mehr in der Lage.