Die Vorsorge für das Alter wird in Deutschland zu einem immer größeren Problem. Da immer weniger Kinder geboren werden und gleichzeitig die Lebenserwartung ansteigt, wird die Bevölkerung immer älter. Die Zahl der Erwerbstätigen geht daher im Vergleich zu der Zahl der Menschen im Ruhestand immer weiter zurück.Daraus ergibt sich das Problem, dass das bisherige staatliche Rentensystem immer schwieriger zu finanzieren wird, sodass die Leistungen immer stärker gekürzt werden. Daher wird es immer wichtiger, neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch privat für das Alter vorzusorgen. Doch viele Menschen fragen sich, was die private Altersvorsorge eigentlich ist und weshalb sie notwendig ist.
Was ist die private Altersvorsorge?
In Deutschland gibt es drei verschiedene Wege, um für das Alter vorzusorgen. Die gesetzliche Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge und schließlich die private Vorsorge für das Alter. Das älteste System dabei ist die gesetzliche Altersvorsorge. Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu bezahlen und darüber hinaus versichern sich auch viele Menschen mit höherem Gehalt freiwillig in dieser Versicherung. Aufgrund der beschriebenen Probleme gehen jedoch viele Menschen davon aus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge für das Alter nicht mehr ausreichen wird. Um dennoch im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben, sorgen sie auf andere Weise vor.
Eine Möglichkeit dazu ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei bildet der Arbeitgeber für seine Angestellten Rücklagen, die diesen nach dem Eintritt in den Ruhestand ausbezahlt werden. Da nicht alle Menschen in den Genuss dieser Art der Altersvorsorge kommen, müssen viele Menschen darüber hinaus auch privat vorsorgen. Zu diesem Zweck gibt es die private Altersvorsorge. Die private Altersvorsorge wird in zwei Teilbereiche unterteilt: Es gibt Formen der privaten Altersvorsorge mit oder ohne staatliche Förderung.
Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die Regierung in Deutschland ist sich darüber bewusst, dass die gesetzliche umlagenfinanzierte Altersvorsorge zu einem immer größeren Problem wird. Daher will sie den Menschen Anreize bieten, sich neben der gesetzlichen Renteversicherung auch privat um die Altersvorsorge zu kümmern. Einer dieser Anreize ist es, eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge zu bieten. Voraussetzung hierfür ist es, dass das Kapital, das der Altersvorsorge dient, unter anderem nicht vererbt, beliehen oder veräußert werden darf. Lediglich im Bereich der Vererbung sind einige Ausnahmen gestattet. Personen, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge abschließen, haben im Alter Anrecht auf die Auszahlung der Beiträge zuzüglich der Zinsen und der staatlichen Beihilfe. Dabei muss die Person, die sich für das Alter absichern will, einen zertifizierten Sparplan abschließen. Bekannte Modelle für die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung sind die Rürup- und die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist eher auf die Bedürfnisse normaler Arbeitgeber zugeschnitten und der Zugang ist nicht für alle Teile der Bevölkerung möglich. Im Gegensatz dazu richtet sich die Rürup-Rente in erster Linie an Besserverdienende und Selbstständige, die die Riester-Rente nicht nutzen können. Das wesentliche Problem bei der Rürup-Rente besteht darin, dass diese nicht vererbbar ist. Beim Tod vor dem Eintritt in den Ruhestand geht daher der gesamte Anlagebetrag verloren.
Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung
Neben diesen Produkten, die eine spezielle Zertifizierung erfordern, um staatliche Leistungen zu erhalten, hat jeder Mensch auch die Möglichkeit, sich eigenständig für das Alter abzusichern. Dabei kann die Altersvorsorge ganz in Eigenregie vorgenommen werden, indem man beispielsweise Aktien oder Immobilien kauft, um im Alter daraus Einnahmen zu erzielen. Eine weitere Möglichkeit ist es, bei einer Bank ein speziell für die Altersvorsorge bestimmtes Produkt zu wählen. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um Fondssparpläne, bei denen regelmäßig in einen Fonds eingezahlt wird, um später entweder eine regelmäßige Rente zu erhalten, oder um beim Eintritt ins Rentenalter eine Einmalzahlung zu erhalten. Dies bietet dem Anleger deutlich mehr Flexibilität als die staatlich geförderte Altersvorsorge, allerdings muss er im Gegenzug auf die Förderungsmöglichkeiten verzichten.